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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stiftung Gletschergarten Luzern, Denkmalstrasse 4, 6006 Luzern
(nachfolgend GG genannt)
Events, Bankette, Bistro & Rahmenprogramme
Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des GG (ausschliesslich Webshop) und gelten ab 1. Oktober 2020.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer. Preiseänderungen sind vorbehalten.
Optionsfrist
Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich.
Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich der GG das Recht vor, über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen. Wo nicht anders vereinbart, beläuft sich die Optionsfrist auf 2 Wochen.
Offerten
Die Annahmefrist für Offerten beträgt 14 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist der GG nicht mehr an die Offerte gebunden. Der GG behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
Reservationsbestätigung
Die Reservation von Räumen und Banketten sowie die Vereinbarung sonstiger Leistungen werden erst mit schriftlicherAuftragsbestätigung des GG per E-Mail oder per Post an den Besteller für beide Seiten bindend. Abgemachte Daten und Zeiten sind verbindlich.
Nutzungsdauer von Räumlichkeiten
Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter ist in der Offerte wie auch in der Auftragsbestätigung festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann der GG jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Konsumationsleistungen sind ausschliesslich über das Bistro des GG zu beziehen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem GG.
Annullationen und Umbuchungen
Absagen von Veranstaltungen, sowie sämtliche Änderungen der bereits bestätigten Leistungen müssen so früh als möglich und schriftlich erfolgen. Bei Absagen gelten folgende Stornierungskosten:
Stornierungskosten Für Event- und Gruppenreservationen
von 1-9 Personen (BEI Führungen, Gastroleistungen etc.)
Bis 7 Tage vor dem Anlass:
Zum Zeitpunkt der Annullation bereits erbrachte Leistungen (Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, Material Iieferungen, Leistungen/VerbindIichkeiten gegenüber Dritten, etc.) werden gemäss den getätigten Aufwendungen in Rechnung gestellt.
6 bis O Tage vor dem Anlass:
100% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
Stornierungskosten Für Event- und Gruppenreservationen ab 1O Personen:
Bis 14 Tage vor dem Anlass:
Zum Zeitpunkt der Annullation bereits erbrachte Leistungen (Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, Material Iieferungen, Leistungen/VerbindIichkeiten gegenüber Dritten, etc.) werden gemäss den getätigten Aufwendungen in Rechnung gestellt.
13 bis 7 Tage vor dem Anlass:
25% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
6 bis 3 Tage vor dem Anlass:
50% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
2 bis O Tage vor dem Anlass:
100% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
Für Event- und Gruppenreservationen ab 30 Personen und Reservationen des gesamten Gletschergartens (Exklusivreservationen):
Bis 45 Tage vor dem Anlass:
Zum Zeitpunkt der Annullation bereits erbrachte Leistungen (Planungs- und Vorbereitungsarbeiten, Material Iieferungen, Leistungen/VerbindIichkeiten gegenüber Dritten, etc.) werden gemäss den getätigten Aufwendungen in Rechnung gestellt.
44 bis 30 Tage vor dem Anlass:
25% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
29 bis 15 Tage vor dem Anlass:
50% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
14 bis 8 Tage vor dem Anlass:
75% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
7 bis 0 Tage vor dem Anlass:
100% des bestätigten Angebotes (Exklusivmieten, Führungen, Gastronomie etc.)
Wurde bei Bankettveranstaltungen noch keine Leistung definiert, so wird von einem Basisbetrag von CHF 50.00 pro Person ausgegangen. Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullation. Wird ein Anlass verschoben, ist eine nachträgliche Annullation nicht mehr möglich. Bei Nichterscheinen werden die vertraglich vereinbarten Preise in Rechnung gestellt.
Teilnehmeranzahl: Gruppen 1-29 Personen
Die bis einen Werktag (24 Stunden) vor dem Anlass gemeldete Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und dient als Verrechnungsgrundlage. Bei einer Reduzierung der Anzahl Teilnehmer um mehr als 10% gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmeranzahl, werden dem Veranstalter für jeden nicht erschienen Teilnehmer 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet. Bei einer höheren als der definitiv gemeldeten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl in Rechnung gestellt.
Teilnehmeranzahl: Gruppen ab 30 Personen
Die bis zwei Werktage (48 Stunden) vor dem Anlass gemeldete Teilnehmerzahl gilt als verbindlich und dient als Verrechnungsgrundlage. Bei einer Reduzierung der Anzahl Teilnehmer um mehr als 5% gegenüber der verbindlich gemeldeten Teilnehmeranzahl, werden dem Veranstalter für jeden nicht erschienen Teilnehmer 100% der vereinbarten Leistungen verrechnet. Bei einer höheren als der definitiv gemeldeten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl in Rechnung gestellt.
Rücktritt durch den GG
Hat der GG begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf des Betriebes gefährden kann, oder wurden die Anzahlungsmodalitäten durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist der GG berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Der GG kann zudem die Reservationsvereinbarung ohne Angabe eines Grundes spätestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Anlass entschädigungslos auflösen. In beiden Fällen wird eine bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet. Schadenersatzansprüche gegen den GG kann der Veranstalter in allen Fällen nicht geltend machen.
GEÖFFNETE ATTRAKTIONEN
Im Rahmen von Events werden nach Führungen das Museum, das Labyrinth, die Felsenwelt und der Sandstein-Pavillon geschlossen. Auf Wunsch der Veranstalter können einzelne Bereiche nach Rücksprache mit der anwesenden Museumsaufsicht für einen kurzen Zeitraum geöffnet werden. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden.
Verlängerungen
Abendveranstaltungen enden mit der in der Wirtschaftsbewilligung Nr. 52352 definierten Zeit um 22.00 Uhr. Bei Verlängerung der Veranstaltung über diese festgelegte Zeit, wird dem Veranstalter eine Verlängerungsgebühr verrechnet.
Zapfengeld
Der Veranstalter und seine Gäste dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht seibst mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung des GG. Falls eigene Weine, Spirituosen, Torten etc. mitgebracht werden, wird ein Zapfengeld oder Servicepauschale zur Deckung der Gemeinkosten zusammen mit der Gesamtsumme in Rechnunggestellt.
Menü-/Getränkeanpassungen
Dem GG bleibt es vorbehalten, F&B-Angebote und Jahrgangsänderungen bei Weinen vorzunehmen.
Werbung
Anzeigen in Off- und Online-Medien mit Hinweis auf eine Veranstaltung im GG bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den GG.
Dekoration/Blumen
Das Anbringen von Dekorationen oder sonstigen Gegenständen ist bewilligungspflichtig, u.a. auch aus feuerpolizeilichen Gründen. Allfällige Schäden beim Festmachen usw. werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Feuerpolizeiliche Regelungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpol izeiIichen Regelungen einzuhalten, insbesondere das Freihalten der Fluchtwege und bietet Gewähr, dass sämtliche eingebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände ist strengstens untersagt.
Versicherung
Der GG ist grundsätzlich nicht haftbar für Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem gebuchten Anlass entstehen. Die Parteien haften einander für allfällige Schäden lediglich in Fällen von Absicht oder Grobfahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Der GG ist berechtigt zur Sicherstellung der Buchung eine Vorauszahlung zu verlangen. Wird eine Vorauszahlung verlangt, ist diese bis zum angegebenen Verfalldatum zu leisten, ansonsten ist die Buchung hinfällig. Im Anschluss an Ihren Anlass erhalten Sie eine Gesamtrechnung für die beanspruchten Leistungen, die vor Ort oder innert 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen ist.
Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist Luzern.
Webshop / Eintritt- + Event-tickets
Geltungsbereich, Leistungsangebot und Vertragsparteien
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen der Stiftung Gletschergarten Luzern, Denkmalstr. 4, 6006 Luzern (nachfolgend GG genannt) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunde genannt) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leistungen (insbesondere Tickets und Gutscheine), die über die Website www.gletschergarten.ch des GG angeboten werden. Der GG erbringt seine Leistungen im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und trifft die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung seiner Daten und Dienstleistungen.Gelten bestimmte Bedingungen ausschliesslich für bestimme Leistungsarten, wird dieses im Folgenden gesondert ausgewiesen.
Ausschlussklausel
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie vom GG schriftlich bestätigt worden sind.
Anmeldung und Bestellung
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bestellung von Leistungen wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
Personen unter 18 Jahren bzw. nicht voll handlungsfähige Personen bestätigen mit ihrer Bestellung, dass sie die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters für den Abschluss des entsprechenden Geschäfts haben.
Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis beim Kauf von Tickets und Gutscheinen kommt ausschliesslich zwischen dem GG und dem Kunden zustande.
Der Kunde beauftragt den GG mit der Abwicklung der Verträge. Produkte werden nur an Endkunden verkauft. Beim Verkauf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an andere Kunden behält sich der GG für die Zeit von 30 Tagen nach Vertragsschluss ein Rücktrittsrecht vor.
Bei Online-Buchungen bzw. dem Online-Kauf unterbreitet der Kunde mit dem Abschluss seiner Bestellung durch Anklicken des Feldes „Bestellung abschicken“ (oder vergleichbares Feld) und dem Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Angebot zum Abschluss des Vertrages. Durch Mitteilung per E-Mail an den Kunden wird das Angebot angenommen. Die Buchung bzw. Bestellung ist damit verbindlich und eine Stornierung ist nur gemäss der unter Punkt 7 festgehaltenen Bedingungen möglich.
Preise und Bezahlung
Beim Kauf von Online-Tickets oder Gutscheinen erfolgt die Bezahlung durch den Kunden nach Vertragsabschluss per Kreditkarte oder Twint.
Versand und Lieferung Tickets
Die Tickets werden per E-Mail als print@home-Tickets im PDF-Format oder Mobile Tickets im Anhang der Buchungsbestätigung verschickt. Das Ticket berechtigt zum Eintritt in den GG an einem Tag. Es ist nicht auf einen spezifischen Tag ausgestellt und kann deshalb während einem Jahr (ab Kaufdatum) an einem beliebigen Tag eingelöst werden. Das Ticket verliert beim Verlassen des GG seine Gültigkeit. Nur ausgedruckte Tickets oder Mobile Tickets berechtigen zum Eintritt. Die Buchungsbestätigung alleine gilt nicht als Ticket. Jedes einzelne Ticket kann beliebig oft ausgedruckt werden, wird jedoch durch einen Barcode eindeutig identifiziert. Pro Barcode ist nur ein Eintritt möglich.
An der Ticketkontrolle wird das Ticket mittels eines manuellen Scanners von der Person an der GG-Kasse kontrolliert. Ohne gültiges Ticket kann der Eintritt nicht gewährt werden und es muss an der GG-Kasse ein neues Ticket gekauft werden.
Eine Rückerstattung gekaufter Tickets ist nicht möglich. Verlorene oder gestohlene print@home-Tickets können nicht ersetzt werden.Bei vergünstigten Tickets muss der zur Vergünstigung notwendige und gültige Ausweis unaufgefordert vorgezeigt werden. Vergünstigte Tickets ohne gültige Ausweisdokumente sind ungültig und werden eingezogen.
Stornierungen
Eine Stornierung der online gekauften Tickets und Gutscheine ist nicht möglich.
Haftung
Jegliche Haftung für Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne aller Art des Kunden bei der Inanspruchnahme der hier genannten Leistungen (hierzu zählen insbesondere Besuch der Ausstellungsorte und Bistro Salwideli) sowie die Haftung für Forderungen und Schadenersatzansprüche Dritter sind ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:
a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässige Pflichtverletzung des GG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des GG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Kunde haftet dem GG gegenüber für Schäden, die in irgendeiner Form auf die Nicht- oder Schlechterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind.
Datenschutz
Die personenbezogenen Kundendaten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang in automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde gestattet die Übermittlung dieser Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
Gutschein-Online-Shop (Gurado)
Bei Online Gutscheinen ist zu beachten, dass dies vom GG mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem Gurado Gutschein System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofot nach dem Einlösen vom GG abgebucht werden. Sollten wietere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handel es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens GG falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mt dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheins sein sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.
Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens GG, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob die entsprechende GURADO-Gutscheinnummer wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
Die GURADO-Gutscheine sind gemäss Datum und Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein gültig. Nach Ablauf dieser Frist der GG nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so ist der GG bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen, vollumfänglich anzurechnen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Der GG ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit Führungen. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte der GG aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die GURADO-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf den GG als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurück gegriffen werden.
Lieferung
Der GG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes (hier GURADO-Gutscheine) nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für
Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware (hier GURADO-Gutscheine) dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn der GG die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim GG.
Bezahlung
Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Widerrufsrecht
Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein Widerrufsrecht.
Mängel
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird der GG die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines GURADO-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
Kundendaten
Der GG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht im Umgang mit sensiblen Kundendaten.
Datenschutz
Die personenbezogenen Kundendaten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang in automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde gestattet die Übermittlung dieser Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
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Schlussbestimmungen (bETRIFFT ALLE gESCHÄFTSBEREICHE DES gg)
Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarungen ausser Kraft gesetzt werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung beachtet hätten.
Der GG behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf zu ändern und anzupassen, wobei die Änderung jeweils nur für zukünftige Vertragsabschlüsse Geltung erlangt.
Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Luzern.
Luzern, 25. September 2022